Regulatorische Rahmenbedingungen beim Recycling

Die „Circular Economy“ ist eine zentrale EU-Strategie, die sich auf die gesamte Wertschöpfungskette von Traktionsbatterien auswirkt, von Rohstoffauswahl, Herstellung, und Nutzung bis hin zur Verwertung am Ende der Batterie-Lebensdauer. Alle Akteure des Batteriemarktes unterliegen einer Vielzahl von rechtlich verbindlichen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen mit detaillierten und weitreichenden Konsequenzen. Ein Beispiel ist die verbindliche Quote der Verwendung von Rohstoffen aus Recyclingprozessen bei der Batterieherstellung.

In dieser Lerneinheit soll ein Grundverständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene vermittelt werden. Von zentraler Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft sind vor allem Batterieverordnung und Batteriegesetz, mit Vorgaben unter anderem für Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen, Stoffbeschränkungen, CO2-Fußabdruck, Rezyklatgehalt, Anforderungen an Leistung und Haltbarkeit, Entfernbarkeit und Austauschbarkeit. Weiterhin ergeben sich Kennzeichnungspflichten für Alterungszustand und voraussichtliche Lebensdauer. Die Bewirtschaftung von Altbatterien unterliegt der erweiterten Herstellerverantwortung, mit Konsequenzen für Registrierung, Maßnahmen der Rücknahme, Sammlung, Pfandsysteme und Bestimmungen zur Wiederverwendung. Wichtiger Bestandteil ist der verbindliche digitale Produktpass zur Erfassung und Weitergabe der individuellen Bestandteile, Eigenschaften und des Zustandes jeder einzelnen Batterie.

Weitere Anforderungen ergeben sich unter anderem aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Altfahrzeugverordnung und der Chemikalien-Verordnung (REACH), deren Relevanz für das Batterierecycling erläutert wird.

Schließlich sollen auch Konsequenzen aus dem Produkthaftungsgesetz diskutiert werden, das in diesem Kontext für Verantwortungsübergänge relevant ist, beispielsweise wenn eine ausgediente Fahrzeugbatterie vor dem Recycling vorübergehend bei einer stationären Anwendung weiterverwendet werden soll.

Zielgruppe:

Personen in verantwortlicher Position entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Rohstoffe, Herstellung, Nutzung, Second-Life-Nutzung, Recycling).

 

Lerninhalte:

  • Verständnis von Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen auf Nationaler und Europäischer Ebene.
  • Überblick und Priorisierung der die Kreislaufwirtschaft von Batterien betreffenden Verordnungen und Gesetze, einschließlich des bereits festgelegten oder zu erwartenden Zeithorizonts.
  • Wesentliche für die Kreislaufwirtschaft relevante Inhalte der Batterieverordnung, inkl. Batteriepass.
  • Ergänzende Vorgaben aus Kreislaufwirtschaftsgesetz, Altfahrzeugverordnung und Chemikalien-Verordnung (REACH)
  • Produkthaftung bei Verantwortungsübergängen

Lernziele:

  • Verständnis der Zielsetzung und wechselseitigen Beziehung, Struktur und Priorität der einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Gesetze.
  • Beherrschung der wesentlichen Anforderungen aus den wichtigsten Gesetzesvorgaben, insbesondere der Batterieverordnung.
  • Überblick und Grundverständnis zu weiteren gesetzlichen Vorgaben.
  • Kompetenz zur selbständigen Recherche und Problemlösung bei in der Berufspraxis auftretenden Fragestellungen im Kontext der regulatorischen Rahmenbedingungen.


Form der Vermittlung:

Präsenz


Sprache und erforderliches Sprachniveau:

B2 Selbstständige Sprachverwendung


Form der Lernkontrolle:

Schriftlicher Test

Prof. Dr. Meinhard Kuntz

Hochschule Heilbronn

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Termine zu Lerneinheit:

Aktuell keine Termine vorhanden.